Rechtsfrage: Besteht nach einem Unternehmensumzug weiterhin ein Anrecht auf Parkplätze?
Das Unternehmen XY strebt einen Standortwechsel an. Für den Umzug sprechen betriebliche Gründe (urbane Lage, Kundenbedürfnisse, Verkehrsanbindung). Der Umzug hat jedoch auch Nachteile, insbesondere eine markante Reduktion der verfügbaren Firmenparkplätze. Für den Flottenmanager stellt sich die Frage, ob die Reduktion der Firmenparkplätze ohne Weiteres
möglich ist und ob die Mitarbeitenden, die ihre Fahrzeuge in Zukunft auf gebührenpflichtigen Parkfeldern abstellen müssen, hierfür zu entschädigen sind.