AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&W Verlag AG
(nachfolgend kurz „Verlag” genannt). AGB 2024
1. Anwendungsbereich
Die vorliegende AGB betreffen alle Beziehungen zwischen der A&W Verlag AG sowie den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend «Nutzer») des A&W Verlag AG (nachfolgend «Verlag»), insbesondere dessen Printmedien, Webportale, mobilen Applikationen sowie eigene Dienstleistungen und Produkten also auch von Dritten, welche vom Anbieter angeboten werden (nachfolgend «Produkte»).
Mit der Nutzung der Produkte akzeptiert der Nutzer die vorliegenden AGB und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Die AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Anbieter, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Von den vorliegenden AGB abweichende Bestimmungen oder Vorgaben eines Nutzers haben keine Geltung, sofern keine schriftliche Zustimmung des Anbieters vorliegt.
Die vorliegenden AGB sind für sämtliche Nutzer der Produkte verbindlich. Konkret:
· alle Nutzer der A&W Verlag Homepages, welche die frei zugänglichen, nicht registrierungs- und/oder kostenpflichtigen Angebote des Verlages nutzen;
· registrierte Nutzer der A&W Verlag Homepages, welche kostenlose Online-Angebote des Verlages nutzen;
· registrierte Nutzer der A&W Verlag Homepages, welche kostenpflichtige Angebote des Verlages nutzen.
Zur Nutzung der registrierungspflichtigen kostenlosen oder kostenpflichtigen Online-Angebote muss sich der Nutzer online anmelden.
2. Allgemeines
Durch Aufgabe eines Inserates, Mengenabschlusses oder Wiederholungsauftrages schliesst der Inserent – schriftlich oder mündlich – mit dem Verlag einen Insertionsvertrag ab. Für das Vertragsverhältnis gelten – in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Art. 363 ff. über den Werkvertrag – die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie sollen die reibungslose und freundschaftliche Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen. Die Insertionsbedingungen gelten für sämtliche Inseratedispositionen mit dem Verlag.
3. Inhalt der Inserate
Für den Inhalt der Inserate zeichnet der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag lehnt jegliche Haftung über deren Inhalt ab und behält sich vor, Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe (gesetzwidrige, offensichtlich irreführende, unwahre oder gegen die guten Sitten verstossende Angaben im Inserat) abzulehnen. Inserate, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Vermerk «Inserat» kenntlich gemacht.
4. Gegendarstellungsrecht
Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft. Der Auftraggeber ist dabei für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Beachtung der Richtlinien der «Kommission für Lauterkeit in der Werbung» verantwortlich. Er erstattet dem Verlag alle Kosten für allfällige Gegendarstellungen, ferner alle Kosten, die dem Verlag aus rechtlichen Auseinandersetzungen über Anzeigen bzw. Sonderinsertionsformen (Beilagen, Beihefter etc.) entstehen. Der Verlag ist befugt, Begehren, die er für berechtigt hält, anzuerkennen und dem Inserenten die Kosten zu belasten.
5. Haftung
Der Anbieter lehnt jede Haftung für die von den Nutzern selbst erstellten Inhalte ab. Die vom Anbieter publizierten Inhalte sind mit grosser Sorgfalt erstellt. Dennoch können Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Produkte nicht garantiert werden. Der Anbieter lehnt hierfür jegliche Haftung ab. Der Auftraggeber/Inserent verpflichtet sich unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Prozessrechts, auf erstes Verlangen des Verlages hin, allfällige wettbewerbs-, zivil- oder strafrechtliche Verfahren und damit verbundene Verhandlungen mit Drittpersonen, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu übernehmen. Der Verlag, seine Organe, Angestellten und sein Hilfspersonal sind vom Auftraggeber in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Auftraggeber steht für den Prozessausgang oder das Verhandlungsergebnis vollumfänglich ein.
6. Ausgabe- & Platzierungswünsche
Für die Aufnahme von Inseraten und Beilagen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften berechtigen zu keinen Preisnachlässen. Wo ein Platzierungszuschlag vorgesehen ist, entfällt dieser automatisch, wenn die Vorschrift nicht eingehalten werden konnte. Das Nichterscheinen eines Inserates sowie die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
7. Redaktionelle Beiträge in Zusammenhang mit Inseraten
Abmachungen, welche das gleichzeitige Erscheinen von Anzeigen mit bestimmten redaktionellen Beiträgen betreffen, sind grundsätzlich unverbindlich. Deren Nichteinhalten berechtigt weder zu kostenlosen Wiederholungen der Anzeigen oder des betreffenden redaktionellen Beitrages noch zu Preisnachlässen. Der Verlag hat das Recht, Inserate und Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
8. Drucktechnische Mängel / Druckfehler
Der Verlag verbürgt sich nur dann für eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Inserate, wenn der Auftraggeber einwandfreie und geeignete Druckunterlagen zur Verfügung stellt (Dias, Fotos, Bilddaten, Textlayoutdaten etc.). Namentlich für Druckunterlagen mit zu feinem Raster, zu feinen Linien, zu kleiner Schrift etc. wird jegliche Haftung abgelehnt. Bei Druckfehlern oder -mängeln ist der Verlag nur dann zu einer Ersatzleistung verpflichtet, wenn die Textentstellung absolut sinnstörend oder irreführend ist oder wenn die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigt ist. Kleine Fehler, gestalterische Abweichungen, Differenzen von Farbnuancen und mangelhafter Abdruck eines Inserates berechtigen dagegen zu keinem Ersatzanspruch. Ebenso wenig kann für fehlerhafte Codezeichen in Inseraten Ersatz geleistet werden.
9. Druckvorlagen
Druckvorlagen müssen digital per E-Mail an den Verlag eingereicht werden. Jede Haftung für die Aufbewahrung von Druckunterlagen wird abgelehnt. Kosten für Anpassung und Ergänzung von eingereichten Druckvorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag kann vom Auftraggeber nicht dazu verpflichtet werden, vorhandene Anzeigenvorlagen zu verändern.
10. Probeabzüge / Belegexemplare
Ein Gut-zum-Druck für Anzeigen wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers per Mail als PDF zugestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Werden diese bis zum vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug als vom Auftraggeber genehmigt und die Anzeige geht unverändert in Druck.
11. Anlieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit seinem Anzeigenauftrag, seine Druckvorlagen gemäss Vorgaben des Verlages zum vereinbarten Termin, spätestens bis zum Druckunterlagenschluss einzureichen. Werden diese bis zum vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug als vom Auftraggeber genehmigt und die Anzeige geht unverändert in Druck.
12. Insertionstarife / Tarifänderung
Es gelten die jeweils gültigen Insertionstarife sowie die Rabatte, zuzüglich MwSt. Bei allfälligen Preisaufschlägen während der Laufzeit des Abschlusses findet sofort und automatisch der neue Insertionstarif Anwendung (allfällige Änderungen der Preise, der Rabatte und des MwSt.-Satzes). Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur das Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.
13. Preisnachlässe
Jeder Mengenabschluss (Mengenstaffel) ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt, auch wenn verschiedene Inserenten der gleichen Dachorganisation (Holding etc.) angehören oder sonst wie wirtschaftlich verflochten sind. Bei der Volumenstaffelung gewährt der Verlag den Preisnachlass auch titelübergreifend, sofern eindeutig ersichtlich ist, dass der Abschluss des Inserenten aus einem einzigen Auftrag stammt. Bei der Volumenstaffelung kann das Sujet und das Seitenformat jederzeit geändert werden, allerdings muss die Ankündigung der Sujet- und Formatänderung bis zum Anzeigenschluss schriftlich vom Auftraggeber erfolgen, ansonsten berücksichtigt der Verlag automatisch das Sujet und das Format der letzten Ausgabe. Die Druckunterlagen müssen bis zum Druckunterlagenschluss beim Verlag eingetroffen sein. Bei der Volumenstaffelung wird der Preisnachlass auf das Budget der einzelnen Titel berechnet. Die Malstaffelung bezieht sich auf Aufträge, die sich wiederholen, d. h. Sujet und Format können in den einzelnen Wiederholungen nicht geändert werden. Bei Wiederholungsaufträgen wird der Preisnachlass nicht titelübergreifend gewährt.
14. Laufdauer
Insertionsaufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Die Laufzeit von Abschlüssen dauert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, 1 Jahr und beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
15. Laufzeit Heft-Abo
Die Abo-Laufzeit beträgt nach Abschluss 1 Jahr. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablaufzeit.
16. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder ungenügenden Krediturteilen kann der Verlag unter Benachrichtigung des Bestellers die Inserate ausschalten und Vorauszahlung verlangen. Hierdurch wird die Abnahmezeit nicht verlängert. Bei Nachlassverträgen und Konkursen wird der gesamte vertragliche Rabatt hinfällig.
17. Beanstandungen irgendwelcher Art
Beanstandungen irgendwelcher Art sind innert 10 Tagen nach Erscheinen und bei Rechnungen innert der gleichen Frist schriftlich nach Zustellung anzubringen.
18. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Alle Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Änderungen der gültigen Tarife bleiben vorbehalten und gelten auch für laufende Aufträge und Abschlüsse.
19. Unterbrechnung
Eine allfällige Unterbrechung der Erscheinung aller Verlagsprodukte (inkl. online) entbindet nicht von der Vertragserfüllung. Es verlängern sich alle betroffenen Fristen entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
20. Beraterkomission
Bei Auftragsabwicklung über eine anerkannte Werbe- bzw. Mediaagentur wird eine Beraterkomission (BK) in Höhe von maximal 10% gewährt.
21. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz durch den Verlag. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen gewährleistet.
22. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietikon (Schweiz). Es gilt das Schweizer Recht.
Die vorliegenden Geschäftsbestimmungen sind überarbeitet und gelten für alle Erscheinungen nach dem 01.10.2023.