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28.09.2022

Schadenmanagement und Prävention: Die Grundlagen

Schadenmanagement und Prävention sind ein unvermeidliches Thema, mit dem sich Mobilitäts- und Flottenmanager zwangsläufig beschäftigen müssen. Um sich in diesem komplexen Thema bewegen zu können, ist es von Vorteil über ein Basiswissen zu verfügen. Aus diesem Grund lud der Schweizer Mobilitätsverband sffv Ende September zum ersten von zwei Seminaren zum Thema Schadenmanagement und Prävention.

Schadenmanagement und Prävention: Die Grundlagen

Geleitet wurde das halbtägige Seminar von Christoph G. Kamber (Inhaber und Trainer, Kamber SE, Beratung - Prävention – Bildung), der den anwesenden Mobilitäts- und Flottenmanager im ersten Teil die wesentlichen Grundlagen des Schadenmanagements und der Prävention vermittelte, damit diese im Rahmen ihrer täglichen Arbeit in der Lage sind, die wichtigsten Voraussetzungen zum Vermeiden von Unfällen und der Reduktion von Schadensummen einhalten zu können.

 

Die Schadenarten

Kamber stellte gleich zu Beginn klar: «Schadenfälle ereignen sich nicht, sie werden verursacht». Grundsätzlich werden drei Schadenarten unterschieden:

-Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung

-Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall)

-Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung (Wertminderung) eines Gemäldes

 

Bagatellschäden

Im Fuhrpark haben Unfälle nicht selten sowohl Sach- als auch Personenschäden zur Folge, was neben Kosten auch Leid mit sich bringt. Glimpflicher laufen Bagatellschäden ab. Zur Abgrenzung von Bagatellschäden hat der Deutsche Bundesgerichtshof dazu in einem Urteil vom 30.11.2004 eine Schadenshöhe von ca. 750,00 Euro zum Ansatz gebracht. In der Schweiz existiert keine präzise Definition von Bagatellschäden. Kamber empfiehlt, bereits ab einer Schadensumme von 500 Franken genau hinzuschauen.

 

Denn oft wird bei vermeintlich geringfügigen Schadenfällen ausser Acht gelassen, dass neben den direkten Kosten wie der Reparatur auch indirekte Schadenkosten entstehen.

 

Die Schadenerhebung

Ereignet sich ein Unfall, herrscht bei den Betroffenen oft Panik, selbst wenn das Ereignis lediglich ein Sachschaden mit sich bringt. Entsprechend wichtig ist es, die Fahrer für solche Situationen zu schulen und einen genauen Ablauf zur Erhebung des Schadens festzulegen. Standardisierte Schadenprotokolle helfen diesbezüglich, hilfreich ist zudem eine Notfallnummer, wo die Betroffenen durch das Erhebungsprozedere geleitet werden. Die Schadenerhebung sollte möglichst zeitnah erfolgen, da eine unmittelbare Aussage der Betroffenen meist am ehrlichsten ist.

 

Die Auswertung

Nachvollziehbare und aussagekräftige Daten und Statistiken zu den Schadenfällen helfen, deren Ursachen zu eruieren und entsprechende Massnahmen einleiten zu können. Dabei spielen neben der Missachtung des Vortritts und der Unaufmerksamkeit auch zu nahes Aufschliessen und die Fahrt unter Alkoholeinfluss eine wichtige Rolle bei Schadenereignissen – Ursachen, die sich durch gezielte Massnahmen und einer konsequenten Nachbearbeitung oftmals verhindern liessen.

 

Die Nachbearbeitung

Kamber empfiehlt, die Betroffenen über die Auswirkungen des Schadenfalles, der Kosten, Ausfälle und Umtriebe zu informieren, damit diese sich der Tragweite bewusst werden – und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen. Diese können von einer Verbesserung der Ausbildung über ein eine Optimierung der Ausrüstung oder Arbeitsweisen bis zu unangenehmen Mitteln reichen. Beispielsweise einer Rüge, einem Verweis oder einer Kostenbeteiligung bis hin zur Entlassung von «schwarzen Schafen».

 

www.sffv.ch

 

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