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22.04.2020

Jetzt also doch: Am 27. April dürfen alle Waschanlagen öffnen!

Am 16. April gab der Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt, dass neben Coiffeuren und Gartencentern ab dem 27. April auch Selbstbedienungs-Autowaschplätze wieder öffnen dürfen. Dass Waschstrassen und Portalwaschanlagen geschlossen bleiben müssen, sorgte für Unverständnis. Nach einer brieflichen Intervention des AGVS gibt das BAG nun doch alle Arten von Waschanlagen frei.

Jetzt also doch: Am 27. April dürfen alle Waschanlagen öffnen!

Das BAG gibt alle Arten von Waschanlagen frei, bei denen die Kunden entweder im Fahrzeug sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben.

Gemäss der Mitteilung des BAG dürfen «Einrichtungen zur Selbstbedienung, worunter auch Autowaschanlagen fallen, betrieben werden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen». Den Begriff «Selbstbedienung» legt das BAG weit aus: «Für das Publikum öffnen dürfen neben den selbstbedienten Waschanlagen (Waschboxen, Waschplätze, Staubsaugerplätze etc.) auch jene Waschanlagen, die weitgehend automatisiert sind (bspw. Waschtunnel, Waschstrassen, Portalwaschanlagen).

 

Betrieben werden dürfen somit alle Arten von Waschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Fahrzeug sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben. Gewaschen werden dürfen sowohl Personenwagen als auch Nutzfahrzeuge.»

 

 

Nicht zulässig sind lediglich Einzelfälle von bedienten Anlagen, bei denen die Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft beispielsweise die manuelle Reinigung durch mehrere Mitarbeitende gleichzeitig.

 

 

Bezüglich der vom AGVS beim Bundesrat geforderten rascheren Wiedereröffnung der Showrooms hat sich das BAG noch nicht geäussert. (pd/mb)

 

 

www.agvs-upsa.ch

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