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20.12.2016

Alkoholunfälle: Höchstwerte über die Feiertage

Weihnachten sowie Silvester und Neujahr stehen vor der Tür - Feiern, an denen vermehrt Alkohol konsumiert wird. Leider zeigt sich das auch deutlich in der Unfallstatistik. An diesen Tagen verdoppelt und verdreifacht sich der Anteil alkoholbedingter Unfälle.

Alkoholunfälle: Höchstwerte über die Feiertage

Durchs Jahr hindurch macht der Anteil von Alkoholunfällen an der Gesamtzahl der Unfälle rund 10 % aus. An zwei Tagen im Dezember schnellt dieser Wert in die Höhe. An Weihnachten verdoppelt er sich auf rund 20 %. An Silvester und Neujahr steigt er sogar auf das Dreifache an (35 %). Deshalb rät die bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung über die Festtage ganz besonders: «Wer fährt, trinkt nicht».

 

Alkohol reduziert die Fahrfähigkeit: Ab 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) - das entspricht 0,5 Pro-mille im Blut - verdoppelt sich das Risiko, als Lenker tödlich zu verunfallen. Bei 0,4 mg/l ist das Risiko bereits vier Mal grösser. Zudem sind Alkoholunfälle doppelt so schwer wie die restlichen Unfälle.

 

Seit Oktober 2016 gilt in der Schweiz ein Alkoholtestverfahren mit einer neuen Messmethode, welche die bisherige Blutprobe meistens ersetzt. Neu kommen im Normalfall Atem-Alkoholmessgeräte zum Einsatz. Es reicht, tief einzuatmen und auszupusten, und der Alkoholwert ist sofort bekannt. Eine teure Blutprobe ist nur noch bei Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum oder auf ausdrücklichen Wunsch der kontrollierten Person nötig.

 

Gegenüber dem alten Verfahren wird niemand benachteiligt. Der Umrechnungsfaktor ist so festgelegt, dass praktisch niemand ein höheres Resultat als bei einem Bluttest erhält. Die neuen Geräte messen die Alkoholkonzentration in der Atemluft (Milligramm pro Liter Atemluft statt wie bisher Promille im Blut). Die Regeln bleiben dieselben: Für Neulenkende und Berufsfahrer ist Alkohol am Steuer verboten, die übrigen Lenkenden müssen unter 0,25 mg/l bleiben. (rk/pd)

 

www.bfu.ch

 

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