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06.10.2026

Recht auf Laden: VCS begrüsst Gesetzesentwurf, fordert aber Nachbesserungen

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) begrüsst das geplante «Recht auf Laden». Mietende sowie Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig eine Grundinstallation für Ladeinfrastruktur verlangen können. Für den VCS ist dies ein wichtiger Schritt, gleichzeitig sieht er bei der Ausgestaltung noch Handlungsbedarf.

Recht auf Laden: VCS begrüsst Gesetzesentwurf, fordert aber Nachbesserungen

Der Zugang zu einer Ladestation am Wohnort kann den Umstieg auf ein Elektroauto wesentlich erleichtern. Heute hängt dieser laut VCS jedoch häufig vom Einverständnis der Eigentümerschaft ab. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll dies ändern und den Anspruch auf eine Grundinstallation schaffen. «Das ist pragmatisch und wird der Elektrifizierung Schub verleihen», sagt Gregory Germann, VCS-Projektleiter eco-auto.

Eine gemeinsam geplante Grundinstallation könne zudem verhindern, dass Einstellhallen und Parkplätze unkoordiniert mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden. Positiv beurteilt der VCS auch die vorgesehene Kostenregelung: Die Kosten der Grundinstallation sollen grundsätzlich denjenigen verrechnet werden können, die den entsprechenden Parkplatz mieten oder nutzen. Dies entspreche dem Verursacherprinzip.

Gleichzeitig fordert der Verkehrsclub mehrere Anpassungen. So soll das Recht auf eine Grundinstallation nicht nur für Parkplätze innerhalb der eigenen Wohnliegenschaft gelten. Auch Mietende, denen ein Parkplatz ausserhalb der Wohnliegenschaft zur Verfügung steht, sollen davon profitieren können. Gerade in Städten könnte dies den Ausbau privater Ladeinfrastruktur beschleunigen.

Darüber hinaus verlangt der VCS schweizweit einheitliche Kriterien dafür, wann eine Installation zumutbar ist, sowie verbindliche Fristen für deren Umsetzung. Bei der Kostenüberwälzung sollen zudem allfällige Fördergelder berücksichtigt werden. Klare Regeln brauche es auch bei den Eigentumsverhältnissen an individuell finanzierten Ladestationen. Schliesslich will der VCS verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer durch missbräuchliche Tarife oder Vertragsbedingungen benachteiligt werden.

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