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18.02.2015

Bundesrätliche Kosmetik am NAF zwingt Parlament zu Notoperation

Auch nach Abschluss der Vernehmlassungsfrist hat sich am Vorschlag des Bundesrates zum NAF nur wenig geändert. Insbesondere hat der Bundesrat darauf verzichtet, den NAF mit den Forderungen der Milchkuh-Initiative zu verknüpfen. Jetzt ist das Parlament am Zug.

Bundesrätliche Kosmetik am NAF zwingt Parlament zu Notoperation

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsphase zum NAF ungenutzt verstreichen lassen und seinen ursprünglichen Vorschlag nur geringfügig angepasst. An seiner ablehnenden Haltung zur «Milchkuh-Initiative» hält er fest. Zudem findet es das Gremium auch nicht nötig, mit einem sinnvollen Gegenvorschlag aufzuwarten beziehungsweise zumindest den Versuch zu unternehmen, beide Geschäfte - NAF und «Milchkuh-Initiative» - unter einen Hut zu bringen.

 

Für die Importeursvereinigung auto-schweiz ist es nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung offensichtlich nicht gewillt ist, der seit Jahren praktizierten Zweckentfremdung der Strassengelder endlich einen Riegel zu schieben und die Autofahrer und Lastwagenchauffeure nicht länger im Stau stehen zu lassen.

 

«Auch mit den kosmetischen Korrekturen am NAF lassen sich die anstehenden Verkehrsprobleme in unserem Land nicht lösen», kommentiert auto-schweiz Direktor Andreas Burgener den NAF-Vorschlag des Bundesrates. Für Burgener steht fest: «Unsere Strasseninfrastruktur ist am Anschlag und muss dringend den heutigen Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Das nützt auch dem öffentlichen Verkehr, der zu einem grossen Teil auf der Strasse abgewickelt wird. Deshalb braucht es die Milchkuh-Initiative.» Unverständlich für Burgener ist deshalb auch die angekündigte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages. Für ihn sei es ein völliger Unsinn, wenn man bedenke, dass sich die durch die Strasse generierten Einnahmen (Mineralölsteuer, Motorfahrzeugsteuer, Automobilimportsteuer, LSVA, Vignette, Ordnungsbussen usw.) zusammengenommen auf rund 10,4 Milliarden Franken pro Jahr belaufen.

 

Die Finanzierung des NAF basiert auf folgenden Eckwerten, die dem Parlament zur Behandlung unterbreitet werden sollen: Erstens die vollständige Zweckbindung der Automobilsteuer sowie zweitens eine an den Bedarf gekoppelte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags. Das bedeutet: Die Autofahrerinnen und Autofahrer werden in Zukunft noch mehr zur Kasse gebeten.

 

Durch den Verzicht des Bundesrates, den NAF mit den Forderungen der eidgenössischen Volksinitiative für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuh-Initiative) zu verknüpfen, ist nun das Parlament gewzungen zu reagieren. Sollte der bundesrätliche Vorschlag zum NAF in der bestehenden Form durchgewunken werden, wird das Volk das letzte Wort zur Milchkuh-Initiative haben. (pd/ir)

 

www.auto-schweiz.ch

 

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