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02.06.2014

E-Bikes sind gefährlicher als angenommen

Statistiken zeigen, dass es in mehr als der Hälfte der E-Bike-Unfälle zu schweren Personenschäden kommt. Das sind 14 Prozent mehr als bei Unfällen mit normalen Fahrrädern. Und viele Fahrer wissen nicht, dass sie keinen Versicherungsschutz haben. Wird beim Unfall jemand verletzt, können die Kosten für Lohnausfall und Schadenersatz immens sein.

2013 sind auf Schweizer Strassen 114 Personen bei Unfällen mit dem E-Bike schwer verletzt worden, das sind 46 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach dem Boom der letzten Jahre sind mittlerweile gegen eine Viertel Million Elektrofahrräder auf den Schweizer Strassen unterwegs. Jedes Jahr kommen rund 50‘000 neue hinzu, darunter auch immer mehr schnelle Modelle, die bis zu 45 Stundenkilometer fahren können.

Im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern sind sie jedoch deutlich schwerer und schneller, was sich bei Unfällen oft auf den Schweregrad der Verletzungen auswirkt. Oft werde die Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt – und von den E-Bike-Lenkern selbst. Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung und Prävention bei der AXA Winterthur: «Für Autofahrer sehen E-Bike-Lenker wie Velofahrer aus, daher gehen sie von einer tieferen Geschwindigkeit aus.»

Auch Velofahrer sind überrascht, wenn sich E-Bikes geräuschlos von hinten nähern und mit geringem Abstand vorbeiziehen. Überraschend gross ist gemäss aktuellen Statistiken auch die Anzahl an Schleuder- und Selbstunfällen ohne Fremdeinwirkung. «Weil die E-Bikes viel schwerer und schneller sind als normale Velos, müssen sie anders gelenkt werden.» Das sei vielen Fahrern noch zu wenig bewusst.

Ein Unfall mit dem E-Bike kann auch teuer werden. Vielen E-Biker-Fahrern ist nicht bewusst, dass sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind. E-Bikes gehören versicherungstechnisch nicht in jedem Fall in dieselbe Kategorie wie herkömmliche Fahrräder.

Schnelle E-Bikes – Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung mit bis zu 45 km/h – gelten als Motorfahrräder und müssen beim Verkehrsamt angemeldet werden. Sie sind anhand des Kontrollschilds versichert. Langsamere E-Bikes - Elektrofahrräder mit beschränkter Tretunterstützung mit bis zu 25 km/h – gelten hingegen als leichte Motorfahrräder und müssen über die normale Privathaftpflichtversicherung des Besitzers versichert werden. (pd/bsc)


www.axa-winterthur.ch

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