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22.02.2023

Dienstfahrt mit ausländischem Privatauto: Erleichterung für Grenzbetriebe in Sicht

Grenzgänger dürfen ihr ausländisches Privatauto in der Schweiz nur zu privaten Zwecken nutzen, was sowohl für die Arbeitsnehmenden als auch für die Unternehmen zeitliche und finanziellen Mehraufwand zur Folge hat. Die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» will dies ändern.

Dienstfahrt mit ausländischem Privatauto: Erleichterung für Grenzbetriebe in Sicht

Text: Rafael Künzle

 

Gemäss Artikel 35 der Zollverordnung ist die Verwendung von ausländischen Privatfahrzeugen für den Eigengebrauch in der Schweiz gestattet. Die gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt (Artikel 34 ZV). Dies bedeutet, dass in der EU wohnhafte Grenzgänger/innen oder Wochenaufenthalter/innen das im Ausland verzollte und immatrikulierte Auto in der Schweiz zwar für den Arbeitsweg nutzen können, nicht jedoch während der Arbeitszeit.

 

Dies stelle besonders in Grenzregionen ein Problem dar, moniert die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» von Ständerat Martin Schmid. Aufgrund der Abgeschiedenheit gewisser Berggemeinden, oder auch aufgrund praktischer Überlegungen sei es dort üblich, dass Arbeitnehmende von ihrem Wohnort aus direkt Baustellen anfahren oder Kundentermine wahrnehmen, ohne zuerst den Firmensitz aufzusuchen. Im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses würden die Arbeitnehmenden für die Benutzung ihrer Privatfahrzeuge angemessen entschädigt.

 

Dadurch könne sowohl Zeit als auch Ressourcen gespart werden. Da dieser Weg allerdings für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer/innen nicht gangbar sei, würden Arbeitsabläufe behindert und verlangsamt, zudem könne es zu erheblichen Mehrkosten für die Betriebe kommen.

 

Für die entsprechenden Firmen sei die Anschaffung eigener Betriebsfahrzeuge oder gar Shuttlebusse für die Angestellten nicht nur aus finanzieller Sicht eine grosse Belastung, sie würde die Betriebe auch vor logistische Herausforderungen stellen: Da die meisten Unternehmen eine Vielzahl Personen beschäftigen, würde die Unterbringung der einzelnen Fahrzeuge im Firmensitz einen zu grossen Platz beanspruchen. Und die gemeinsame Nutzung einzelner Fahrzeuge durch mehrere Angestellte sei aufgrund der stark veränderlichen Auftragslage organisatorisch kaum zu bewältigen.

 

Deshalb fordert die Motion «Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern» von Ständerat Martin Schmid, dass Grenzgänger und Wochenaufenthalter ihre im Ausland registrierten Privatfahrzeuge künftig für geschäftliche Zwecke im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz nutzen können. Damit würden die Geschäftsbedingungen der betroffenen Betriebe verbessert, und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber erhielten mehr Rechtssicherheit. Ausserdem sei eine solche Lösung deutlich ressourcenschonender als beispielsweise die Anschaffung unzähliger zusätzlicher Betriebsfahrzeuge. Das Anliegen wird bereits vom Ständerat unterstützt, und auch die nationalrätliche Kommission stimmte der Motion Ende Januar zu.

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