Tessin investiert zwei Millionen Franken in nachhaltige Unternehmensmobilität
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2015 gewährte das Tessiner Kantonsparlament einen ersten Kredit von zwei Millionen Franken für die Unternehmensmobilität. Dieser er ermöglichte es, betriebliche Mobilitätspläne für die wichtigsten Arbeitsbereiche des Kantons zu erstellen und zu aktualisieren. Nun sollen mit weiteren zwei Millionen Franken der nachhaltige Pendlerverkehr gefördert werden.
Text: Rafael Künzle
Der erste Kredit von zwei Millionen Franken, den der Grosse Rat 2015 für die betriebliche Mobilität bewilligt hat, ist mittlerweile vollständig ausgeschöpft. Er ermöglichte es insbesondere, betriebliche Mobilitätspläne für die wichtigsten Arbeitsbereiche des Kantons zu erstellen und zu aktualisieren sowie konkrete Alternativen zum individuellen Autoverkehr zu schaffen. Gemäss Schätzungen konnten dank der gewährten Beiträge rund 1'000'000 Autofahrten pro Jahr vermieden werden.
Aufgrund der positiven Erfahrungen entschied das Kantonsparlament, einen neuen Kredit von 2 Millionen Franken zu bewilligen Mit dem zweiten Kredit soll die Förderung neuer und nachhaltigerer Formen des Pendelns gefördert werden. Ziel ist die Eindämmung und Verringerung der Fahrten mit dem eigenen Auto, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, und die Ermutigung der Unternehmen durch konkrete Unterstützung zur Förderung eines vorteilhafteren Mobilitätsverhaltens ihrer Mitarbeiter.
Zu den Massnahmen zählen:
-Erstellung bzw. Aktualisierung der betrieblichen Mobilitätspläne der einzelnen Unternehmen und der Pläne für die Unternehmensbereiche
-Kauf und/oder Einrichtung von Unternehmensshuttle-Diensten, die sich an den stündlichen Bedarf der Beschäftigten und an die vom öffentlichen Verkehr nicht abgedeckten Strecken anpassen
-Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen für die Fahrradmobilität wie hochwertige Fahrradabstellplätze, Fahrradreparaturstellen, Ladestationen usw.
-spezifische Ratschläge für eine gezielte Parkraumbewirtschaftung (z. B. dynamische Zuweisung von Parkplätzen in Abhängigkeit von der Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Heimarbeitsplatz)
-gemeinsame Nutzung von Fahrten zur Arbeit (Fahrgemeinschaften) durch die Arbeitnehmer.