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03.08.2022

Aufgepasst bei Dienstreisen nach Frankreich: «La Grande Nation» führt Vignettenpflicht für die Befahrung von Umweltzonen ein

Zur Reduktion der Luftverschmutzung und zur Verbesserung der Luftqualität hat Frankreich in den Ballungsräumen fixe Umweltzonen (zones à faibles émissions) festgelegt. Um die Innenstädte weiterhin befahren zu können, benötigt man eine Vignette.

Aufgepasst bei Dienstreisen nach Frankreich: «La Grande Nation» führt Vignettenpflicht für die Befahrung von Umweltzonen ein

Text: Rafael Künzle

 

Dienstwagenfahrer, deren Routen öfters nach Frankreich führen, kennen den Begriff «Crit’Air» vermutlich. Das Crit’Air-Zertifikat ist eine Vignette, die das Fahrzeug entsprechend seinem Schadstoffausstoss einer von sechs Kategorien zuordnet. Die Vignette ist nicht auf allen Strassen obligatorisch, sondern ermöglicht die Einfahrt in die Umweltzonen in den Innenstädten. Wasserstoff- und E-Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.

 

Bislang kam die Vignettenpflicht lediglich bei erhöhten Feinstaubwerten zur Anwendung. Nun führt Frankreich feste Umweltzonen ein. Die sogenannten «Zones à Faibles Émissions mobilité» in den Innenstädten sind seit Jahresbeginn nur noch mittels Vignette befahrbar.

 

Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von 68 Euro. Erhältlich ist die Vignette auf der Website des französischen Umweltministeriums (www.certificat-air.gouv.fr). Die Vignette kostet 3,11 Euro plus 1,40 Euro Versandgebühr in die Schweiz.

 

Momentan sind folgende Städte von der Regelung betroffen: Aix-Marseille, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nizza, Paris, Reims, Rouen-Normandie, Saint-Etienne, Strassburg, Toulouse und Toulon. Bis 2025 will Frankreich in allen Grossstädten mit mehr als 150'000 Einwohnern fixe Umweltzonen einführen.

 

 

 

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