Fahrzeug-Rückrufaktion im Fuhrpark – so verhalten Sie sich richtig
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Die Chance, dass eine Rückrufaktion irgendwann auch ein Fahrzeug im eigenen Fuhrpark betrifft, ist gar nicht so gering. Immerhin wurden etwa in der ersten Jahreshälfte von 2020 weltweit mehr als 13 Millionen Autos zurückgerufen. Wie man sich im Falle eines Fahrzeugrückrufs richtig verhält, erklären die Fuhrparkmanagement-Software Spezialisten von Carmada.
Die Gründe, warum es zu Fahrzeugmängeln kommt, sind vielfältig. Vielleicht hat der Hersteller einen Defekt der Bremsen festgestellt, vielleicht hat der Airbag versagt. Ganz zu schweigen vom VW-Abgasskandal, bei dem mehrere Millionen Fahrzeugen zurückgerufen werden mussten.
Die Pflichten hängen von der Schwere des Mangels ab
Je nachdem, welche Art Mangel vorliegt, sind Ihre Pflichten gelagert. Bei einem verpflichtenden Rückruf, bei dem es um die Sicherheit geht oder die Umwelt (z.B. Ölverlust), müssen Sie das Auto zwingend in eine autorisierte Werkstatt bringen. Sonst kann es stillgelegt werden. Sie erfahren vom Rückruf auf jeden Fall entweder per Post vom Importeur oder vom Hersteller.
Bei leichteren Mängeln ist der Rückruf in der Regel freiwillig und wird als „Serviceaktion“ verpackt. In jedem Fall sollten Sie bald nach dem Schreiben einen Termin vereinbaren, um jedes Risiko von Folgeschäden auszuschliessen. Es gibt auch noch „stille Aktionen“, z.B. bei der Klimaanlage, wo die Reparatur heimlich beim nächsten Werkstattbesuch erfolgt. Das Problem bei Service- und stillen Aktionen: Gerade bei Gebrauchtwagen oder wenn Sie nicht mehr in die Vertragswerkstatt fahren, erfahren Sie oft gar nichts von den Mängeln und gehen leer aus.
Wer zahlt Reparaturkosten und Ausfälle?
Dass der Hersteller die Reparaturkosten übernimmt, wenn er ein mangelhaftes Auto verkauft hat, ist übrigens nicht so selbstverständlich wie man denken würde. Eine Pflicht zur Kostenübernahme hat er nur in der zweijährigen Sachmängelhaftungsfrist nach Neuwagenkauf.
Aus Imagegründen zahlen die Hersteller die Reparatur allerdings in der Regel auch später. Sie können jedoch ausserhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder Garantie weder Ihre Aufwendungen, um zur Werkstatt zu kommen noch für Folgekosten wegen des vorübergehenden Fahrzeugausfalls (z.B. Mietwagen) geltend machen. Manchmal sind die Händler kulant und stellen einen Ersatzwagen. Kommt es wegen des Mangels zu einem Unfall, können Sie Schadenersatz verlangen. (rk/pd)