Home

29.06.2020

Sommerreise: Andere Länder, andere Vorschriften

Mit dem Auto, dem Wohnmobil, dem Motorrad oder dem Velo durch Europa reisen? Dank der Wiederaufnahme des freien Personenverkehrs ist die Fahrt über die Grenze wieder möglich. Aber bevor man die Schweiz mit dem eigenen Fahrzeug verlässt, gilt es einiges vorzubereiten.

Sommerreise: Andere Länder, andere Vorschriften

Bild: Auto-Medienportal.NET

Eine gute Planung der Ferienreise spart Zeit und Ärger. Entspricht die Ausrüstung des Fahrzeugs den verschiedenen Strassengesetzgebungen der europäischen Länder? Um seinen Mitgliedern bei der Erstellung einer Checkliste zu helfen, hat der TCS auf seiner Internetseite alle notwendigen Informationen zusammengestellt. Die Angaben sind nach Transportmitteln gegliedert und für mehr als 200 Destinationen zusammengefasst.

 

Erste-Hilfe-Set in Italien und Österreich – Feuerlöscher in Griechenland, Polen und Lettland

Der CH-Kleber und das Pannendreieck gehören zur Grundausrüstung, um sorgenfrei in ganz Europa mit dem Auto unterwegs zu sein. Die Mehrheit der Länder verlangen auch das Mitführen einer Sicherheitsweste gemäss der europäischen Norm EN 471. Der Gebrauch dieser Weste im Pannenfall ist auf französischen Strassen und in Italien bei schlechter Sicht ausserhalb von Städten obligatorisch. Ein Erste-Hilfe-Set muss bei Fahrten in Österreich und in Italien mit an Bord sein. In Griechenland, Polen oder Lettland ist das Mitführen eines Feuerlöschers Pflicht. Einige Städte in Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien oder auch Tschechien verlangen eine Umweltplakette. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Abfahrt über die Umweltmassnahmen der jeweiligen Länder zu informieren.

 

Vorsicht beim Parken mit dem Campingbus oder Wohnwagen

Für Camper und Wohnwagen gelten prinzipiell die gleichen Regeln wie für Personenwagen. Je nach Land gibt es aber spezifische Vorschriften für ihre Benutzung. Ein Führerschein der Kategorie B erlaubt das Fahren eines Campers mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen oder das Lenken eines Minibusses mit maximal 9 Plätzen und einem 750 kg schweren Anhänger. Für grössere Fahrzeuge braucht es einen Führerschein der Kategorie C, D oder höher. In Italien müssen Campingbusse und Wohnwagengespanne mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit reflektierenden Geschwindigkeitsvignetten ausgerüstet sein. Diese zeigen an der rechten Seite angebracht die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen (80 km/h) und auf der linken Seite die Höchstgeschwindigkeit ausserorts (70 km/h) an. Die für Wohnmobile und Wohnwagen erlaubten Stellplätze sind in Europa streng reglementiert. Nur Schweden erlaubt wildes Campen im ganzen Land. Der TCS hat die geltenden Vorschriften in Europa für Camper und Wohnwagen auf seiner Internetseite zusammengefasst.

 

Beim Motorradfahren auf das Alter des Mitfahrers achten

Sobald ein Motorrad die Schweizer Grenze ins Ausland passiert, muss es mit einem CH-Kleber bestückt sein. Motorradfahrer in Slowenien oder Litauen müssen eine Erste-Hilfe-Set und eine Sicherheitsweste nach europäischer Norm EN 471 mitführen. Dieses Zubehör ist zudem in Schweden empfohlen. In Tschechien ist nur das Erste-Hilfe-Set obligatorisch. Das Tragen einer Sicherheitsweste im Falle einer Panne ist in Österreich am Rande einer Autobahn oder einer Schnellstrasse und in Frankreich auf allen Strassen Vorschrift. Bei Familienferien mit dem Motorrad muss auf die Gesetzgebung des jeweiligen Ziellandes geachtet werden.

 

In mehreren europäischen Ländern dürfen Kinder erst ab 5 Jahren und in einem speziell dafür ausgelegten Sitz mitgenommen werden. Der normale Beifahrersitz ist nur für Kinder erlaubt, die gross genug sind, um darauf korrekt sitzen zu können. In Luxemburg muss der Sozius mindestens 12 Jahre alt sein. Der TCS empfiehlt grundsätzlich, einen Integralhelm und spezielle Motoradbekleidung mit integrierten Schutzverstärkungen zu tragen.

 

Auf dem Velo: Helm und gute Sichtbarkeit

Für Ferien mit dem Velo ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zielland zu informieren. In Slowenien ist Alkoholkonsum für E-Bike-Fahrer, die ein Kind mittransportieren, verboten (0.0‰). Grundsätzlich hängt die Sicherheit der Velofahrer nicht nur von ihrer Fahrtüchtigkeit, sondern auch von ihrer Sichtbarkeit ab. Zusätzlich zur korrekten Beleuchtung sind daher in Deutschland, Belgien und Frankreich Rückstrahler obligatorisch. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Radfahrer in Ungarn, in den Niederlanden und in Frankreich eine Leuchtweste anziehen. Das Tragen eines Helms ist im ganzen Schengenraum empfohlen und in Österreich und Frankreich bis zum Alter von 12 Jahren sogar vorgeschrieben. In den Innenstädten Spaniens ist das Tragen eines Helms für Velolenker bis 16 Jahre obligatorisch. Ausserhalb von Ortschaften gilt die Helmpflicht für alle Velofahrer. Die Lenker schneller E-Bikes müssen in Deutschland, Italien, Luxemburg, Frankreich und Österreich einen Integralhelm tragen.

 

Regeln in der Schweiz

Zur Erinnerung: In der Schweiz müssen Abblendlichter für Motorräder, Autos und Wohnmobile Tag und Nacht eingeschaltet sein. Fahrzeuge, die die Autobahn benutzen, müssen über eine gültige Vignette verfügen. Die Fahrausweise, die es zum Führen dieser Fahrzeuge braucht, sind die gleichen wie im restlichen Europa. Für Personenwagen und Camper ist das Pannendreieck das einzige obligatorische Zubehör. Für Motoradfahrer und Sozius oder Sozia gilt eine Helmpflicht. Ein Fahrrad muss mit Bremsen und Rückstrahlern ausgerüstet sein. Langsame e-Bikes benötigen eine zusätzliche Beleuchtung. 14- bis 16-jährige e-Bikefahrer sollten über einen Fahrausweis der Kategorie M verfügen. Schliesslich wird für schnelle e-Bikes eine Zulassung, eine Vignette, ein Mofa-Scheinwerfer und ein linker Rückspiegel verlangt. Für die Lenker ist ein M-Führerschein und das Tragen eines Fahrradhelms zwingend. (pd/ir)

 

www.tcs.ch

SUCHEN