03. April 2018

Neues Datenschutzgesetz

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Das neue Gesetz gilt auch für Schweizer Unternehmen, welche Webseiten betreiben und Waren, Dienstleistungen oder Informationen für EU Bürger anbieten.

Neues Datenschutzgesetz

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung in der EU kommen auch auf Schweizer Unternehmen Änderungen zu.

Die Verordnung zielt auf den wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa ab. Im Zeitalter rasanter Digitalisierung und daten-getriebener Wirtschaft ist ein gewissenhafter und integrer Umgang mit Informationen unabdingbar.

 

Konkret wird die Modernisierung des Datenschutzes durch mehrere Grundsätze gewährleistet, die in Art. 5 der EU-DSGVO festgelegt sind. Die zentralen Prinzipien der neuen Verordnung lauten:

 

  • Rechtmässigkeit und Transparenz: Ohne eine Ermächtigungs- bzw. Rechtsgrundlage dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben und benutzt werden.
  • Zweckbindung: Die personenbezogenen Daten, für die eine Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den ebendiese Ermächtigung erteilt wurde.
  • Datenminimierung: Die Datenverarbeitung muss auf das notwendigste Mass beschränkt werden.
  • Richtigkeit von Daten: Bei falschen und unsachlichen Daten hat das Datensubjekt sofortigen Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung.
  • Speicherbegrenzung: Die neue Verordnung besagt, dass die Datenspeicherung auf den Zeitraum der Verarbeitung beschränkt ist und unbegrenzte Datenspeicherung vermieden werden muss.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Die personenbezogenen Daten müssen angemessen gesichert werden vor Manipulation oder Fälschung. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Cyberangriffe auf Datenbanken und Zugangsberechtigungen stetig steigt, hat dieses Prinzip in der EU-Verordnung einen neuen Stellenwert.
  • Rechenschaftspflicht: Die Einhaltung dieser Grundsätze muss nachgewiesen werden. 

 

aboutFLEET wird in seiner nächsten Ausgabe umfassend auf dieses Thema eingehen, gerade auch, um Schweizer Unternehmen bei dieser Umstellung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.  (eka)

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