Kein Abgastest mehr für Fahrzeuge mit OBD
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Ab 2013 entfällt die obligatorische Abgaswartungspflicht für neuere Autos und Lastwagen, die mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Dies hat der Bundesrat heute entschieden.
Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung (Abgastest) in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertig sich nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen.
Der AGVS bedauert die Abschaffung der obligatorischen Abgaswartung und zeigt wenig Verständnis für den Entscheid des Bundesrates, die obligatorische Abgaswartung für einen grossen Teil der Fahrzeuge abzuschaffen.
Der TCS begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Damit wird ein altes Anliegen des TCS erfüllt. Bereits im Herbst 2001 plädierte der TCS erstmals für die Abschaffung der obligatorischen Abgaswartung für Fahrzeuge mit OBD.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist erfreut, dass die Bestimmungen zur Abgaswartungspflicht für Lastwagen und Busse gelockert werden. Die ASTAG hat in einem Forderungskatalog zur Entlastung der Branche schon 2009 gefordert, dass Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-Systemen von der Abgaswartungspflicht auszunehmen seien. (ml)
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