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06.10.2015

Achtung Wildunfall – besonders in den Kantonen AI, FR, JU und GR

Wenn die Tage kürzer werden, sind auch Wildtiere früher unterwegs. Rehe, Hirsche und Wildschweine sind insbesondere in den Morgenstunden, in der Abenddämmerung und in der Nacht aktiv. Alleine im Jahr 2014 kamen in der Schweiz rund 8700 Rehe, 460 Rothirsche und 360 Wildschweine auf der Strasse ums Leben, so die Eidgenössische Jagdstatistik. Bei den Tierunfällen wurden auch 90 Menschen verletzt.

Achtung Wildunfall – besonders in den Kantonen AI, FR, JU und GR

Bei der AXA Winterthur gingen im Jahr 2014 rund 3000 Meldungen von Unfällen mit Tieren ein. Eine Auswertung dieser Zahlen zeigt nun: Wer beispielsweise in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Fribourg oder Graubünden fährt, sollte auf Tiere besonders gefasst sein. Fredy Egg, Leiter Schaden der AXA Winterthur: «Gemäss unseren letztjährigen Schadenzahlen ist beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass ein Lenker mit einem Tier kollidiert, im Kanton Graubünden fünfmal höher als im Kanton Genf und doppelt so hoch wie im Kanton Zürich. Im Jura ist die Wahrscheinlichkeit sogar rund neunmal höher als im Kanton Genf oder viermal höher als in Zürich.»

Springt ein Wildtier tatsächlich überraschend vor das Auto, ist eine Vollbremsung das Beste. Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung: «Seitdem ABS zum Standard gehört, ist eine Vollbremsung die beste Lösung. Damit kann Energie abgebaut werden, so dass eine Kollision weniger heftig ist.» Zahnd empfiehlt, keine zu heftigen Lenkbewegungen zu machen. «Dank ABS ist es aber möglich, auch während der Vollbremsung kontrolliert zu lenken.»

Das rät die AXA den Autofahrern:
– Nehmen Sie Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel ernst.
– Reduzieren Sie auf Landstrassen und in Waldgebieten die Geschwindigkeit und vergrössern Sie den Sicherheitsabstand.
– Sobald ein Wildtier am Strassenrand auftaucht: sofort bremsen, abblenden und hupen, falls sich das Tier nicht entfernt.
– Achtung: Die Tiere sind oft im Rudel unterwegs. Sobald das Leittier flüchtet, folgt das Rudel meist.

Wenn es zum Unfall gekommen ist:
– Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinker, Pannendreieck).
– Benachrichtigen Sie die Polizei (Tel. 117): Wildunfälle müssen in der Schweiz von Gesetzes wegen gemeldet werden. Wenn nötig, zieht die Polizei Spezialisten (Wildhüter, Jäger, Tierarzt) hinzu.
– Warten Sie auf die Polizei und versuchen Sie nicht, sich dem Tier zu nähern.
– Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vorhanden und der Unfall von der Polizei protokolliert worden ist. (bsc/pd)

www.axa-winterthur.ch

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