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02.10.2015

VW-Dieselgate: Zulassungsverbot ab Montag

Ab Montag, 5. Oktober, dürfen keine Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns mehr immatrikuliert werden, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind. Das gilt ausdrücklich nur für Neuwagen und Occasionen aus dem Ausland. Bereits immatrikulierte Schweizer Fahrzeuge sind davon nicht betroffen. Eine entsprechende Weisung hat das Bundesamt für Strassen (Astra) an die Strassenverkehrsämter erlassen.

VW-Dieselgate: Zulassungsverbot ab Montag

Das Astra hat will aus Gründen des Umweltschutzes verhindern, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt.

Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen Euro-5), die mit den Dieselmotoren 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist festgehalten, dass der Fahrzeugausweis nur erteilt werden darf, wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Artikel 11 Absatz 1, SVG). (bsc/pd)

www.astra.admin.ch

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