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12.12.2023

E-Vignette: Für viele geht eine "Tradition" zu Ende

Seit dem 1. Dezember hat es sich ausgeklebt: Das Winterritual des Vignetten-Wechsels ist passé – falls man zur neuen elektronischen Vignette greift. Die E-Vignette ist parallel zur bekannten Klebevignette erhältlich. Der AGVS klärt über Vorteile und Vorurteile bei der E-Vignette auf.

E-Vignette: Für viele geht eine "Tradition" zu Ende

Die Klebevignette 2024 (links) ist autobahngrün. Die parallel erhältliche E-Vignette (rechts) gibt es nur virtuell.

Nur noch einmal die alte Vignette abschaben – dann geht es ohne: Nach 38 Jahren, in denen uns der Wechsel der Autobahnvignette wie Käsefondue zum Winterritual geworden war, können wir wahlweise neu die elektronische Vignette lösen. Gestartet im August, gilt es für die E-Vignette zum Jahreswechsel erstmals ernst. Vor allem für die Klebevignette selbst: Sollte ihr Anteil unter zehn Prozent fallen, darf der Bund sie abschaffen. 

Die E-Vignette 2024 ist seit 1. Dezember 2023 verfügbar. Die Regeln entsprechen der für 2024 autobahngrünen Klebevariante: Preis 40 Franken, Gültigkeit 1. Dezember des Vor- bis 31. Januar des Folgejahres. Das Fahren ohne Vignette auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen kostet 200 Franken Ordnungsbusse plus eine Vignette.

Der grosse Unterschied der virtuellen zur realen Vignette: Die E-Vignette ist nicht ans Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Vorteile: Bei einem Fahrzeugwechsel kann man, falls das Kontrollschild dasselbe bleibt, die E-Vignette ans neue Auto mitnehmen. Bei neuem Kontrollschild (z.B. beim Zügeln) ist eine Übertragung auf das neue Kontrollschild möglich, falls Halter:in und Fahrzeug dieselben bleiben. Ein Frontscheibentausch braucht keinen Vignettentausch mehr. Und vor allem: Mit Wechselschildern reicht eine E-Vignette dann für alle darauf eingelösten Fahrzeuge. Dasselbe gilt bei den sonn- und feiertags nicht vignettenfreien U-Nummern: Hier reicht nun eine E-Vignette. Für Mehrfachkäufe kann man sich zwecks einfachen Handlings im Via-Portal anmelden.

Achtung: Internetshops bieten die E-Vignette teils gegen eine zusätzliche «Gebühr» an – vor allem ans Ausland gerichtet, wo nur noch die virtuelle Vignette zu haben ist. Über das offizielle Webportal Via des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Webadresse e-vignette.ch – ist die E-Vignette aber gebührenfrei. Beim Kauf sind Land, Fahrzeugart und Kontrollschild anzugeben. Bezahlt wird über Twint oder Kreditkarte. Empfehlenswert ist die Freigabe der öffentlichen Einsehbarkeit. Dann kann zum Beispiel Ihr AGVS-Garagist bei einem Service oder können Nutzende eines Sharing-Fahrzeugs anhand des Kontrollschildes prüfen, ob eine E-Vignette besteht.

Bereits kursieren im Internet Gerüchte über drohende Warteschlangen am Zoll wegen Kontrolle der E-Vignette. Das ist jedoch nicht zu befürchten: Kontrolliert wird die E-Vignette wie die Klebvignette stichprobenartig und nicht automatisiert. Es muss keine Kaufquittung mitgeführt werden. Löst man versehentlich eine zweite E-Vignette für dasselbe Schild, kann mit einem entsprechenden Nachweis die zu viel gekaufte Vignette rückerstattet werden. Da es parallel weiterhin die Klebevignette gibt (die übrigens zu 40 Prozent an ausländischen Autos klebte): Sie ist wie stets innen am Rand der Frontscheibe aufzukleben. Das Entfernen der alten Klebevignette – die AGVS-Garagistinnen und -Garagisten kennen die Tricks und haben die Tools, um das flott und sauber zu machen – ist dabei zwar keine Pflicht, kann aber bei Sichtbehinderung dadurch zu einer Verzeigung führen. (pd/fs)

www.agvs-upsa.ch

 


 

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