Ab 1. Dezember wählen: E-Vignette oder herkömmliche Klebevignette
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Die Vignette 2024 ist ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Die meisten Fahrzeugführenden wählen jetzt zum ersten Mal zwischen Klebevignette oder der neuen E-Vignette, die im August dieses Jahres eingeführt wurde. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.
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Auch wenn die E-Vignette bereits im August dieses Jahres eingeführt wurde, wird das Thema für die Meisten erst zum Jahreswechsel aktuell. Fahrzeugführende können jetzt wählen, ob sie für die Benutzung der Autobahnen eine Klebevignette oder die digitale Variante verwenden wollen. Die Vignette 2024 ist (als Klebevignette oder E-Vignette) ab dem 1. Dezember 2023 verfügbar. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Es wird empfohlen, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal «Via» unter www.e-vignette.ch des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis. Beim Kauf sind im Formular die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das Kontrollschild einzugeben. Weiter kann gewählt werden, ob die Registrierung öffentlich einsehbar ist. «Öffentlich einsehbar» wählen vorzugsweise Personen, die ein Fahrzeug teilen (Mietfahrzeuge, Carsharing). So kann auf dem Portal abgefragt werden, ob für das betreffende Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wird die Option nicht ausgewählt, ergibt die Abfrage kein Resultat.
Die ersten Nutzer dürften ausländische Touristen auf der Durchreise gegen Süden gewesen sein. Auch Besitzerinnen von Motorrädern, Anhängern oder Oldtimern konnten schon von der elektronischen Vignette profitieren. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist allerdings nicht möglich.
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen gekauft werden. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, es wird aber geraten, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Unverändert bleibt die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder. (pd/mb)
www.e-vignette.ch