Black-Box hält ab Juli Einzug in Neuwagen
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Die Black Box – bekannt aus der Aviatik - hält ab 1. Juli auch Einzug in die Automobilwelt. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Personenwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge einen Unfalldatenschreiber mitführen.
Sie zeichnet Geschwindigkeit, Bremsmanöver, Position und Neigung, Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme auf – die Blackbox. Bekannt aus der Aviatik, wird der Datenschreiber ab dem ersten Juli auch in Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen obligatorisch, deren Modellversionen gänzlich neu auf den Markt kommen.
Anders als im Flugzeug, werden im Auto aber nicht die Daten der gesamten Wegstrecke aufgezeichnet. Lediglich bei einem Unfallereignis werden die letzten fünf Sekunden vor dem Ereignis aufgezeichnet. Die Daten sind ausschliesslich den Untersuchungsbehörden zugänglich. Solange die Black Box keine Ereignisse wahrnimmt, welche eine Aufzeichnung benötigen, werden die Daten laufend überschrieben.
Selbst bei einem Unfall werden die Daten nicht bei jedem Fall ausgelesen. Die Auswertung ist lediglich bei Verkehrsunfällen mit schwer verletzten Personen oder mit Todesfolge oder bei mutmasslichen Raserdelikten mit Unfallfolge vorgesehen.
Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, müssen 2024 sämtliche neu zugelassenen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit der Black Box ausgestattet sein. (rk/pd)