Wir beantworten Ihre Rechtsfragen rund ums Thema Fuhrpark
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Immer häufiger werden Flottenverantwortliche mit rechtlichen Anliegen in ihrem Alltag konfrontiert. Aus diesem Grund beantwortet Rechtsanwalt lic. jur. LL.M. Jürg Bühlmann im aboutFLEET Fragen von Leserinnen und Lesern zu rechtlichen Belangen im Mobilitätsbereich. Die Rubrik Rechtsfragen führt aboutFLEET in Kooperation mit dem Schweizer Mobilitätsverband sffv.
Haben auch Sie eine Rechtsfrage zum Thema Fuhrpark? Dann zögern Sie nicht, uns diese zu stellen.
Wer haftet bei einem Verkehrsdelikt mit einem Flottenfahrzeug, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann? Wie akribisch muss ein Führerscheinbesitz überprüft werden, um die Sorgfaltspflicht nicht zu verletzen? Solchen und weiteren Rechtsfragen aus unterschiedlichsten Themenbereichen der Mobilität begegnen Fuhrparkverantwortliche immer öfter. Fragen kostet nichts – guter Rat ist jedoch meist teuer. Zumindest bis vor Kurzem. Denn: aboutFLEET führt in Kooperation mit dem Schweizer Mobilitätsverband sffv unlängst die für Leserfragen angedachte Rubrik: «Rechtsfragen im Fuhrpark».
Darin beantwortet Rechtsanwalt lic, jur LL.M. Jürg Bühlmann Rechtsfragen aus der Flottenbranche. Bühlmann ist sowohl auf Vertrags- und Bankenrecht als auch auf Blockchain basierte Technologien und Transaktionen spezialisiert und betreut seine Klienten zudem in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. So auch im Rechtsbereich des Flottenmanagements, zu welchem der Jurist Seminare in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Mobilitätsverband sffv veranstaltete.
Haben auch Sie eine Rechtsfrage zum Thema Fuhrpark? Dann zögern Sie nicht, diese zu stellen. Kontaktieren Sie uns per Mail rk@awverlag.ch oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns über eingehende Fragen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich die Redaktion das Recht vorbehält, unter den eingegangenen Rechtsfragen eine Auswahl zu treffen. Die ausgewählten Rechtsfragen werden anonym behandelt. (fs)