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21.12.2020

Parlament gibt Schub für Biogas-Antrieb im Güterverkehr

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einen wegweisenden Entscheid getroffen, um fossilfreie Nutzfahrzeuge wie Biogas-Trucks zu fördern. Denn künftig wird der Einsatz von Biogas und verflüssigtem Biogas (LBG, Liquefied Bio Gas) von einer Reduktion bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) profitieren.

Parlament gibt Schub für Biogas-Antrieb im Güterverkehr

Schon heute haben Schweizer Logistikunternehmen, wie beispielsweise die KMT AG im Bild, begonnen, ihre Fahrzeugflotte zu erneuern und auf Biogas- oder LBG-Trucks zu setzen. Quelle: Lidl Schweiz

Täglich müssen Transportunternehmen und Spediteure mit spitzem Bleistift rechnen. Sie versuchen, nicht nur konstant Transportstrecke oder -zeiten zu optimieren, sondern auch die Betriebskosten. Fixer Punkt der Preisgestaltung für Transportdienstleistungen ist hierzulande die LSVA. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Aktuell profitieren bislang einzig Lastwagen mit elektrischem Antrieb von einer LSVA-Befreiung. Mit der heute nach dem Ständerat nun auch vom Nationalrat angenommenen Motion, die 2019 von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats eingereicht wurde, muss der Bundesrat jetzt Gesetze und Verordnungen im Bereich von Nutzfahrzeugen regelmässig den neuen technologischen Entwicklungen anpassen. Dadurch sollen weitere Nutzfahrzeuge mit alternativem Antrieb von einer Reduktion der LSVA profitieren.

Dies bringt auch grosse Vorteile für Trucks, die mit Biogas oder LBG unterwegs sind. Dies zeigt ein kleines Rechenbeispiel: Ein 40-Tonnen-Truck mit einem alten Diesel (Euro 0, 1, 2) muss bei einer Jahresleistung von 80’000 Kilometern mit über 99’000 Franken LSVA-Abgaben kalkulieren. Und selbst ein Diesel-Truck mit einem modernen Euro-6-Diesel und somit markant tieferen Emissionen schlägt immer noch mit fast 73’000 Franken pro Jahr zu Buche.

Künftig wird für Laster, die mit erneuerbarem Gas fahren, eine Teilbefreiung in Abzug gebracht. Wie hoch die genaue Reduktion sein wird, wird sich zeigen, sobald die Umsetzungsvorlage zur Motion vorliegt. Schon jetzt ist aber klar, dass sich der Einsatz von Biogas und LBG für Logistikunternehmen rechnen wird. Dabei profitiert auch die Umwelt: Das Bundesamt für Statistik ging letztes Jahr von einer Verkehrsleistung von 17’800 Millionen Tonnenkilometer im Schweizer Güterverkehr aus. Werden diese schon möglichst bald zu einem Teil von Biogas- oder LBG-Trucks absolviert, lassen sich beachtliche Mengen an CO2 einsparen. Schon heute sind mehrere Schweizer Logistikunternehmen daran, ihre Fahrzeugflotte zu erneuern und setzen dabei auf erneuerbare Gase, um die Treibhausgase zu reduzieren.

Die Schweizer Gaswirtschaft setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass emissionsarme Nutzfahrzeuge gefördert werden. Den Entscheid des Parlaments nimmt sie mit Freude zur Kenntnis. «Der Strassenverkehr verursacht momentan in der Schweiz am meisten Treibhausgase. Fossilfreie Treibstoffe wie Biogas, LBG und Wasserstoff können insbesondere im Gütertransport einen grossen Beitrag leisten, damit die Schweiz ihre Umwelt- und Klimaziele erreicht», sagt Daniela Decurtins, Direktorin des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG. «Es ist erfreulich, dass die Politik vorteilhafte Rahmenbedingungen schafft, von der alle fossilfrei betriebenen Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben profitieren.» (pd/ml)

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