26. August 2020

Kommentar: Kein Nachteil bei der Besteuerung elektrischer Dienstwagen

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird der private Anteil eines Geschäftsfahrzeuges auf Basis des Anschaffungspreises berechnet. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für alternativ betriebene Fahrzeuge, welche in der Anschaffung (noch) signifikant teurer sind als Verbrenner. Der Antrag von Nationalrätin Barbara Schaffner, die Besteuerung des Privatanteils von Dienstfahrzeugen mit 0g CO2/km bis 2031 auf einem reduzierten Fahrzeugkaufpreises zu berechnen, könnte die Nachteile für berufliche Fahrer von E-Fahrzeugen aufheben.

Kommentar: Kein Nachteil bei der Besteuerung elektrischer Dienstwagen

aboutFLEET Chefredaktor Rafael Künzle unterstützt den Antrag von Nationalrätin Barbara Schaffner zur Behebung der Nachteile für berufliche Fahrer von lokal emissionsfreien Fahrzeugen.

Text: Rafael Künzle

 

Die Dienstwagenbesteuerung ist eines der effektivsten und effizientesten Mittel, um gezielte Anreize für lokal emissionsfreie Fahrzeuge zu setzen. Deshalb werden in den meisten europäischen Staaten die Berechnungsgrundlage für Elektroautos angepasst. Teilweise wird lediglich der Nachteil des höheren Anschaffungspreis behoben, teilweise werden emissionsarme Fahrzeuge durch Steuerrabatte gefördert.
 

 

Unter der Annahme, dass aufgrund der höheren Besteuerung von Elektroautos weiterhin fossile Verbrenner angeschafft werden, der Antrag sich lediglich auf Fahrzeuge mit 0g CO2/km im Betrieb bezieht und temporär wäre (bis 2031), würden keine Steuerausfälle entstehen. Die Massnahme verzichtet lediglich auf Mehreinnahmen bei den Steuern. Der Ansatz der Förderung der Elektromobilität über die Dienstwagenbesteuerung bringt zudem kaum bürokratischen Mehraufwand.
 

 

Der Antrag von Nationalrätin Barbara Schaffner hat die 200 Mitglieder des Nationalrats bereits überzeugt und wurde angenommen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates sprach sich in der anschliessenden Differenzbereinigung aber wider Erwarten gegen die vorgesehene Nachteilsbeseitigung für elektrische Dienstwagen aus. Diese soll wieder aus dem CO2-Gesetz gestrichen werden.
 

 

Die Gründe dürften nicht inhaltlicher, sondern viel mehr ordnungspolitischer Natur sein. Steuergesetzliche Fragen sind im CO2-Gesetz nämlich sachfremd. Die Kommission hat diesem Umstand leider mehr Gewicht zugesprochen als dem Nutzen der vorgesehenen Massnahme. Sie zieht Technokratie einer raschen Lösung vor, gewichtet Ordnung stärker als Wirkung.
 

 

Zur Durchsetzung würden weitere politische Interventionen notwendig, um die Massnahme im richtigen Gesetz unterzubringen. Ein unnötiger Umweg und vor allem ein massiver Zeitverlust. Fatal für eine Massnahme, die heute und morgen mit Abstand mehr Wirkung entfaltet als übermorgen.
 

 

Nun liegt es an den 46 Damen und Herren des Ständerates, die Weichen zu Gunsten einer fortschrittlichen Unternehmensmobilität doch noch zu stellen.

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