Neue Lockerungen, neue Schutzkonzepte für Garagisten
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Am Samstag, den 6. Juni 2020 treten weitere Lockerungen in Kraft. Viele Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen sind mit Schutzkonzepten wieder offen oder erlaubt. Für Garagisten, Autohäuser und Werkstätten gibt es jetzt aktualisierte Schutzkonzepte.
Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen – gesetzliche Vorgaben wie Verbote sowie Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit konnte er die Bevölkerung schützen und die Verbreitung des neuen Coronavirus stark eindämmen. Nun lockert der Bundesrat die Massnahmen schrittweise.
Ab dem 6. Juni 2020 können weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen. Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden. So kann im Falle einer neu infizierten Person die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch müssen alle Beteiligten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können.
Damit Geschäfte oder Einrichtungen geöffnet sein oder Aktivitäten stattfinden können, muss ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes vorliegen. Dies gilt auch für Aktivitäten und Betriebe, die vom Verbot ausgenommen waren. Alle Beteiligten müssen das Schutzkonzept einhalten können. In den meisten Fällen beinhaltet das Schutzkonzept auch die Erhebung von Kontaktdaten, um im Falle einer neu infizierten Person die engen Kontakte ausfindig machen zu können (Rückverfolgung gewährleisten).
Der AGVS und die BAZ haben die Schutzkonzepte aktualisiert und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die neue Schutzkonzepte für Betreiber von Waschanlagen, für Garagenbetriebe im Aftersales-Bereich, für Garagenbetriebe im Sales-Bereich und für überbetriebliche Kurse und Weiterbildungen im Automobilbereich finden sich weiter unten als Download. Zusätzlich findet sich hier das Dokument zum Download zum Rahmenkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni. Die Schutzkonzepte sind Hilfestellungen und keine Gesetzestexte. Jeder Betrieb ist selbst verantwortlich, dass er die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geforderten Punkte umsetzt. Das Ziel der Schutzkonzepte ist es, Kunden, Mitarbeitende und Teilnehmende von Aus- und Weiterbildungen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Die aktualisierten Schutzkonzepte beschreiben, welche Vorgaben Einrichtungen und Betriebe im Rahmen ihrer Pflichten gemäss dem allgemeinen Gesundheitsschutz gegenüber ihren Arbeitnehmenden und gemäss der Covid-19-Verordnung 2 zum Schutz der Bevölkerung ab dem 6. Juni erfüllen müssen. (pd/ir)