Corona-Kulanz: Hersteller verlängern Garantiefristen
Wegen Corona hatten viele Autobesitzer nur eingeschränkt Gelegenheit, ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Deshalb gewähren verschiedene Hersteller bzw. deren Schweizer Importeure ihren Kunden aus Kulanzgründen eine Verlängerung der Neuwagen- und Anschlussgarantie. Wie zum Beispiel die Amag-Marken Audi, Seat, Skoda, VW und VW Nutzfahrzeuge.
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Die Garantieverlängerung gilt für alle Audis, Skodas, Seats, VWs und VW Nutzfahrzeuge weltweit, sie in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die Neufahrzeuge- bzw. Werksanschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie.
Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen der Hersteller ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft. Die Schweizer Audi-, Skoda- und VW-Partner stehen für Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung. Ab dem 11. Mai 2020 öffnen zudem deren Showrooms wieder ihre Türen. (pd/mb)