Corona-Kulanz: Hersteller verlängern Garantiefristen
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Wegen Corona hatten viele Autobesitzer nur eingeschränkt Gelegenheit, ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Deshalb gewähren verschiedene Hersteller bzw. deren Schweizer Importeure ihren Kunden aus Kulanzgründen eine Verlängerung der Neuwagen- und Anschlussgarantie. Wie zum Beispiel die Amag-Marken Audi, Seat, Skoda, VW und VW Nutzfahrzeuge.

Die Garantieverlängerung gilt für alle Audis, Skodas, Seats, VWs und VW Nutzfahrzeuge weltweit, sie in Europa oder für den europäischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die Neufahrzeuge- bzw. Werksanschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie.
Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen der Hersteller ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft. Die Schweizer Audi-, Skoda- und VW-Partner stehen für Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung. Ab dem 11. Mai 2020 öffnen zudem deren Showrooms wieder ihre Türen. (pd/mb)
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