Österreich: Showrooms wieder offen – aber…
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Ab sofort lockert Österreich den Lockdown. Hinsichtlich der Anpassungen der Ausgangsbeschränkungen war man sich aber lange nicht einig. Am Karfreitag hatte das Gesundheitsministerium entschieden, dass vorerst nur jene Betriebe öffnen dürfen, deren Kundenbereich maximal 400 m2 (innen) beträgt.
In Österreich dürfen Showrooms nicht grösser als 400 m2 sein, damit sie betreten werden dürfen.
Diese Ausnahme bei den Betretungsverboten von Betriebsstätten, die dem Verkauf, der Herstellung, der Reparatur oder der Bearbeitung von Waren dienen, ist für die Autobranche in unserem Nachbarland heikel. Zum einen gelten Aussenflächen nicht wie von Fahrzeughandel und Importeursvertretung gefordert zum Kundenbereich. Zum anderen sind Veränderung der Grösse des Kundenbereiches bei der Bemessung nicht zulässig. Absperrungen des Showrooms, die nach dem 7. April vorgenommen wurden, sind verboten.
Ein weiterer Aspekt, der Autohäuser mehrerer Marken bzw. mit integrierten Kundendienst-Annahmebereichen betrifft, ist die Verbindung der Gebäude: «Sind sonstige Betriebsstätten baulich verbunden (z. B. Einkaufszentren), ist der Kundenbereich der Betriebsstätten zusammenzuzählen, wenn der Kundenbereich über das Verbindungsbauwerk betreten wird», so der Gesetzestext.
Etwa 20 Prozent der österreichischen Autohäuser dürfen auf Basis dieser Regelung vorläufig nicht öffnen und müssen - trotz intensiver Intervention der Branchenvertreter - nach heutigem Stand auf den 2. Mai warten.
Mit der neuen Regelung dürfen nun aber auch Waschstrassen (bei schon bisher erlaubten Tankstellen) in unserem Nachbarland öffnen. (pd/mb)