Neuwagen dürfen weiterhin ausgeliefert werden
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Der AGVS hat gute Nachrichten. Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat der Verband die Mitteilung erhalten, dass der Autohandel trotz Corona-Krise weitergehen kann. Wer online ein Auto kaufen möchte, kann dies also auch weiterhin tun.
Während Tagen herrschte im Schweizer Autogewerbe eine grosse Unsicherheit, ob und wie der Fahrzeughandel weitergeführt werden kann. Der Auto Gewerbe Verband Schweiz hat deshalb am 19. März 2020 dringende Fragen ans Staatssekretariat für Wirtschaft gestellt. Nun sind die Antworten da.
Frage: Dürfen Garagisten Fahrzeuge telefonisch oder online verkaufen in Sicherstellung, dass die Massnahmen des BAG eingehalten werden?
Antwort Seco: Gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19 Verordnung 2) sind öffentlich zugängliche Einrichtungen und namentlich Einkaufsläden für das Publikum zu schliessen. Dies umfasst auch Verkaufsflächen für Personenwagen und Nutzfahrzeugen in Garagen und Showrooms, da Personenwagen und Nutzfahrzeuge zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig sind. Weiterhin möglich ist der Verkauf von Personenwagen und Nutzfahrzeugen über andere Kanäle (wie z. B. online mit Beratung per Telefon oder Videotelefonie).
Frage: Dürfen Fahrzeuge, die bereits verkauft wurden, von den Garagisten abgeliefert werden?
Antwort Seco: Eine Auslieferung an den Kunden ist weiterhin möglich. Auch Ersatz- und Mietfahrzeuge dürfen an die Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden. Die Gesundheitsmassnahmen des Bundes sind dabei strikt zu beachten. (pd/mb)