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23.09.2019

Innovationsprojekte und Jungunternehmen stärker fördern

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation eröffnet.

Innovationsprojekte und Jungunternehmen stärker fördern

Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen.

 

Mit der neuen Regelung soll die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse ab 2021 in klar definierten Bereichen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Förderaufgaben im dynamischen Umfeld der Innovation erhalten.

 

So soll im Rahmen der Förderung von Innovationsprojekten der Betrag, den Unternehmen als Umsetzungspartner übernehmen müssen, neu zwischen 40 und 60 Prozent der Gesamtprojektkosten liegen, anstelle der heute geltenden fixen 50 Prozent. In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse auch höhere oder tiefere Beträge der Umsetzungspartner festlegen können.

 

Ein besonderes Gewicht kommt neu auch der Förderung von Innovationsprojekten zu, die auf wissenschaftlicher Forschung aufbauende Start-ups einreichen. Die Innosuisse soll Innovationsprojekte von solchen Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts fördern können. Damit soll der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigt werden und der Start-up-Ökonomie zusätzlichen Auftrieb verleihen. Heute können Start-ups bei der Innosuisse Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen und als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.

 

Etwas mehr Spielraum soll die Innosuisse auch in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten.

 

Die Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse sollen so geändert werden, dass die bis anhin fixe Reserveobergrenze von zehn Prozent des jeweiligen jährlichen Bundesbeitrags ausnahmsweise und zeitlich limitiert überschritten werden darf. Damit sollen der SNF und die Innosuisse ihre Fördertätigkeiten mit der grösstmöglichen Kontinuität durchführen können.

 

Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Dezember 2019.  (adm/eka)

 

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