02. Juli 2019

Elektroautos müssen Lärm machen

Elektroautos müssen seit dem 1. Juli 2019 bei Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h ein künstliches Motorengeräusch erzeugen. Was man zur neuen Verordung wissen muss.

Elektroautos müssen Lärm machen

Ab sofort muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert sein. Dieses System heisst AVAS, das steht für «Acoustic Vehicle Alerting System». Hintergrund ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments, das mit dieser Massnahme Fussgänger und Radfahrer schützen möchte.

 

Seit dem 1. Juli müssen neu zugelassene Elektroautos bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben, das eine ähnliche Charakteristik wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor hat. Ausserdem soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob es beschleunigt oder bremst.

 

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten: Betrifft diese Neuerung alle E-Autos, die im Strassenverkehr unterwegs sind?
Nein. Die Verordnung verpflichtet die Ausrüstung mit AVAS nur bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert wurden. 

 

Machen E-Autos mit dem System auch im Stand Geräusche?
Nein. In der Verordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen müssen.

 

Weshalb nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h?
Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen.

 

Wie klingen die Geräusche?
Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten (beschleunigen, bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. Die Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch eigene Sounds erkennbar zu machen. (pd/mb)

 

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