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11.06.2019

Elektrofahrzeuge hörbar machen

Die Delegierten der Schweiz und der Europäischen Union (EU) erörterten am 7. Juni 2019 anlässlich des 35. Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses in Brüssel verschiedene aktuelle Themen im Strassen- und im Schienenverkehr.

Elektrofahrzeuge hörbar machen

Elektrische Fahrzeuge müssen im Strassenverkehr aus Sicherheitsgründen akustisch besser wahrnehmbar werden.

Das Landverkehrsabkommen sieht die Übernahme von einschlägigen EU-Rechtsbestimmungen vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind. Diese Voraussetzung ist durch die Anpassung mehrerer Verordnungen des Bundes inzwischen erfüllt. Die Delegationen der Schweiz und der EU unterzeichneten deshalb einen Beschluss, mit dem eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens überführt werden können. Der Bundesrat hatte der Revision des Anhangs 1 an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 zugestimmt.

 

Die Harmonisierung hat zur Folge, dass ab dem 15. Juni 2019 neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, in der Schweiz wie auch in der EU über ein akustisches Warnsystem verfügen müssen. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sind solche Fahrzeuge viel leiser. Dies kann für andere Strassenbenutzer gefährlich sein, insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.

 

Ebenfalls ab Mitte Juni müssen neu zugelassene Lastwagen und weitere betroffene Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtschreibern (Tachografen) ausgestattet sein. Diese Fahrtschreiber der neusten Generation sind an das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und zeichnen den Standort des Fahrzeugs beim Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie jeweils nach drei Stunden kumulierter Lenkzeit automatisch auf. Zudem werden die gezielten Kontrollen durch die Behörden dank der neuen Geräte einfacher (Detailinformationen zu den intelligenten Fahrtschreibern).

 

Im Weiteren informierten sich die Delegierten der Schweiz und der EU gegenseitig über die jüngsten Entwicklungen bei der Schienen- und Strassenverkehrspolitik in ihren jeweiligen Gebieten. Die EU stellte den Fortschritt bei der Umsetzung des «Mobilitätspakets» vor. Dieses Projekt behandelt unterschiedliche Aspekte des Strassentransports in ganz Europa: den Zugang zum Beruf, die Arbeitsbedingungen von Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern sowie die Verbesserung der Sicherheit und der Umweltfreundlichkeit der Branche.  (adm/eka)

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