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15.05.2019

Cyber-Kriminalität den Kampf angesagt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 den Umsetzungsplan zur «Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018–2022» verabschiedet und damit weitere Entscheide zum Aufbau des Kompetenzzentrums für Cyber-Sicherheit gefällt.

Cyber-Kriminalität den Kampf angesagt

Mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums soll die Cyber-Sicherheit erhöht werden.

Der Umsetzungsplan legt fest, wie der deutlich intensivierten Bedrohungslage im Bereich Cyber-Sicherheit Rechnung getragen werden soll. Basis für diese Planung sind die Grundsatzentscheide zur Organisation des Bundes im Bereich Cyber-Risiken, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres gefällt hat. Das dabei beschlossene Kompetenzzentrum unter der Leitung des oder der Delegierten des Bundes für Cyber-Sicherheit nimmt bei der Umsetzung der NCS eine Schlüsselrolle ein. Mit ihrer/seiner Geschäftsstelle ist sie/er verantwortlich für die Koordination der bundesweiten Umsetzungsarbeiten.

 

Mit der Schaffung des Kompetenzzentrums wird den Forderungen aus der Wirtschaft und dem Parlament nach einer verstärkten Zentralisierung der Aktivitäten im Bereich Cyber-Sicherheit Rechnung getragen. Der vom Bundesrat verabschiedete Umsetzungsplan legt die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung fest und beschreibt die Aufgaben der beteiligten Stellen. Dabei bezieht sich der Umsetzungsplan nicht nur auf die Akteure der Bundesverwaltung, sondern auch auf die Kantone, die Wirtschaft und die Hochschulen. Zu den Massnahmen auf Bundesebene gehören prioritär die Erarbeitung von weiteren Minimalstandards in der Informatiksicherheit, die Prüfung einer Meldepflicht für Cyber-Vorfälle, die Schaffung eines überdepartementalen Expertenpools für Cyber-Sicherheit und die Etablierung einer Anlaufstelle für Private, Behörden, Wirtschaft und Hochschulen.

 

Im Bereich der Cyber-Defence werden die Arbeiten intensiviert. Einerseits mit dem Aufbau des Cyber Defence Campus, andererseits mit dem Fähigkeitsausbau zur Informationsbeschaffung und Attribution. Im Bereich der Cyber-Strafverfolgung wird im Rahmen des Cyberboards an den Voraussetzungen für die nationale Fallübersicht (Polizei & Justiz) gearbeitet.

 

Damit die neuen Aufgabenbereiche kompetent abgedeckt werden können, werden in den für die Cyber-Sicherheit zuständigen Ämtern ab dem Jahr 2020 insgesamt 24 neue Stellen geschaffen. Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) wird Teil des Kompetenzzentrums Cyber-Sicherheit und erhält neben personellen auch und finanzielle Mittel, um vermehrt allen Unternehmen (insbesondere auch KMU) sowie der Bevölkerung Informationen zu Cyber-Risiken zu vermitteln, sie gezielt vor Angriffen zu warnen und sie bei Vorfällen unterstützen.

 

 

Mit dem Umsetzungsplan liegen nun alle nötigen Grundlagen vor, um die NCS voranzutreiben. Die Arbeiten werden durch einen Steuerungsausschuss begleitet, in welchem Vertretungen der Kantone, der Wirtschaft und der Hochschulen Einsitz erhalten. Der oder die Delegierte des Bundes für Cyber-Sicherheit leitet den Steuerungsausschuss NCS und trägt gegenüber Bundesrat und Parlament die Verantwortung für die Umsetzungsarbeiten der NCS.  (pd/eka)

 

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