Gesetzesänderung: Scheibenreparatur im Sichtfeld erlaubt
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Bisher war die Reparatur der Windschutzschutzscheibe im Sichtfeld des Fahrers grundsätzlich verboten. Gemäss dem Newsportal des AGVS soll das jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) hat seinen Mitgliedern auf dem Newsportal agvs-upsa.ch eine gute Nachricht überbracht. Laut der Onlinemeldung haben sie und alle anderen Schweizer Garagisten ab sofort die Möglichkeit, mit der Windschutzscheibenreparatur auch im Fahrersichtfeld Umsatz zu generieren.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) habe bestätigt, dass der Artikel in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), wonach bei einem Schaden im Fahrersichtfeld die Windschutzscheibe zwingend ausgewechselt werden muss, revidiert wurde. Grund dafür sei gemäss Astra, dass Reparaturen heute qualitativ so gut sind, dass der ursprüngliche Zustand praktisch wiederhergestellt werden kann.
Wie Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS, im Newsportal erklärt, müssen dennoch einige Punkte beachtet werden: «Die Reparatur muss technisch möglich und die verzerrungsfreie Sicht danach gewährleistet sein. Entscheidend sind Schadensbild und Position auf der Scheibe. Eine Reparatur ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Schaden grösser als ein Zweifränkler ist oder er zu nahe an der Glaskante liegt. In beiden Fällen ist die Gefahr zu hoch, dass die Scheibe reisst.»
Die Reparatur geht heute «fast wie von allein», sagt Markus Peter weiter. «Die Werkzeuge haben eine grosse Entwicklung durchgemacht. Manuelles Geschick und ein gutes Auge braucht es zwar nach wie vor für ein perfektes Reparaturergebnis, doch die modernen Reparaturgeräte unterstützen einen dabei optimal.» Oftmals sei Reparieren sogar einfacher als Ersetzen – insbesondere, wenn man an all die zum Teil notwendigen Kalibrierungsarbeiten nach einem Scheibentausch denkt. (mb)