01. September 2017

VW, Audi, SEAT und SKODA lancieren Umweltprämien

Die Marken des Volkswagen Konzerns bieten in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ab sofort Umweltprämien von bis zu 10'450 Franken bei VW, 12'100 Franken bei Audi, 6'500 Franken bei SKODA und SEAT beim Erwerb eines umweltfreundlichen neuen Autos und Verschrottung eines mindestens sieben Jahre alten Dieselfahrzeugs.

VW, Audi, SEAT und SKODA lancieren Umweltprämien

Die Marken des Volkswagen Konzerns führen ab sofort eine Umweltprämie ein. Damit wollen sie gezielt die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge mit modernsten Benziner- und Diesel-Aggregaten mit Euro-6-Abgasnorm, aber vor allem auch neue Antriebsformen wie Elektro, Plug-in-Hybrid oder Gas fördern. Die Prämie gilt bei gleichzeitiger Verschrottung eines älteren Dieselautos (Euro-1 bis 4-Norm) aller Marken*.
 

 

Die Prämie variiert je nach Modell und beträgt von 2'000 Franken für einen neuen SKODA CITIGO oder Seat Mii und bis zu 12'100 Franken für den Audi Q7 e-tron.
 

 

Besonders attraktiv sind die Umweltprämien bei Fahrzeugen mit neuen Antrieben: Beim Erwerb eines VW Passat GTE Plug-in-Hybrid profitiert der Kunde zum Beispiel von einer Umweltprämie von 10'450 Franken, bei einem Audi Q7 e-tron Plug-in-Hybrid von 12'100 Franken. Beim Kauf eines SKODA OCTAVIA CNG oder einem SEAT Leon TGI erhält der Käufer je 6'500 Franken Umweltprämie und 2'000 Franken Erdgas/Biogas Förderbeiträge vom Erdgasverband. Total einen Preisvorteil von 8'500 Franken.
 

 

Die Umweltprämien gelten befristet bis zum 31. Dezember 2017. Sie können ab sofort bei allen offiziellen Partnern der Marken VW, Audi, SEAT und SKODA in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein beantragt werden. Diese kennen die einzelnen modellspezifischen Prämien. Mit der Einführung dieser Umweltprämien in der Schweiz wollen die AMAG und die Marken der Volkswagen AG ein Zeichen setzen. Diese Massnahme trägt zur Erneuerung des Schweizer Fahrzeugbestands in Richtung neue Antriebstechnologien aktiv bei.

 

 

* Das zu verschrottende Fahrzeug (inkl. Fremdmarken) muss während mindestens 6 Monaten auf den Kunden oder eine Person im gleichen Haushalt zugelassen sein. (rk/pd)

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